Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
Mobile Massage
Ich komme mit dem Massagestuhl / bzw. der Massagebank zu Ihnen in die Firma.
Ob Sie den Service einmalig oder regelmäßig nutzen möchten:
Ich komme zu Ihnen ab 6 Behandlungen/ Tag. Anfahrtspauschale entfällt.
In der Firma sollte ein ruhiger, warmer Raum vorhanden sein, der als Behandlungsraum genutzt werden kann. Massagestuhl oder Massagebank und alle Behandlungsmaterialien bringe ich mit.
Sie möchten meinen Service kennenlernen?
Nutzen Sie mein kostenloses Angebot: für zwei Mitarbeiter biete ich eine Probe-Massage an, sozusagen als Teil des Vorstellungsgespräches.
Wenn Ihnen die Qualität meines Services zusagt, entscheiden Sie anschließend, ob Sie die Mobile Massage buchen möchten.
Businessyoga
Für Mitarbeiter in den Büros ist der Bedarf an Bewegung und Entspannung – als Ausgleich zur täglichen Arbeit – groß!
Nach langen Arbeitstagen und anderen Verpflichtungen haben viele Mitarbeiter Schwierigkeiten, am Abend noch zum Sport zu gehen.
Folge: durch die einseitigen Arbeitsbedingungen und den zunehmenden Stress am Arbeitsplatz kommt es zu muskulären Verspannungen, Fehlhaltungen und dadurch ausgelöste Kopf-Schulter-Nacken-Rückenschmerzen.
Regelmäßiges Yoga wirkt dem entgegen: durch Üben von entspannter und stabiler Körperhaltung, Konzentration der Gedanken und bewusstem Atmen.
Durch gesundheitliche Prävention am Arbeitsplatz können krankheitsbedingte Fehlzeiten reduziert werden.
Ich stelle mich auf Fitness und Bedürfnisse der Mitarbeiter ein:
Ich achte darauf, dass jeder Teilnehmer nur soviel und solange übt, wie es an diesem Tage für sie und ihn angemessen und angenehm ist.
Yoga sollte frei von Konkurrenzgedanken und Leistungswillen praktiziert werden.
Ich komme zu Ihnen an den Arbeitsplatz und biete Yoga in Gruppen an.
Alles, was Sie brauchen, ist ein geeigneter Raum und Yogamatten.
Die Teilnehmer sollten lockere Sport- Kleidung mitbringen.
Für Yoga gibt es keine zeitliche Regel
Yoga kann morgens, in der Mittagszeit oder am Abend praktiziert werden
Kostenerstattung der Krankenkassen
Meine Behandlung (Heilpraktikerin und med. Masseurin) ist eine Privatleistung und wird anteilig je nach Tarif erstattet, wenn Sie Privat-, Zusatz.-oder Beihilfe versichert sind.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach der Erstattungshöhe der Leistung.
Rezeptabrechnung und Barzahlung möglich.